Familien & Geschichte(n)

 In der Zeit der  Weimarer Republik , also seit 1918 bis 1933 bestand eine 8 jährige Schulpflicht, bei der die ersten 4 Jahre an der Volksschule stattfanden und sich danach - je nach Eignung - in eine niedere, mittlere und höhere Schule teilte. Religion in der Schule hing von davon ab, ob eine Simultanschule (für den konfessionellen Unterricht werden die Klassen getrennt), Bekenntnisschulen, die an eine bestimmte Konfession gebunden waren und bekenntnisfreie Schulen. Neben diesen öffentlichen Schulen gab es Privatschulen, Lizeum, Kabenschulen und natürlich gewerblichen Schulen. Die Übersicht aus dem Hamborner Verwaltungsbericht des Jahres 1922 zeigt den Bestand und die Verteilung der Klassen und Schüler.

Mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzleram 30. Januar 1933 mit der darauf folgenden Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur endet die Weimarer Zeit.

Die Auswirkungen auf die Schulpolitik treten sehr schnell ein. Schon im November 1935 berichtet der Oberbürgermeister Dillgardt mit strammen "Heil Hitler" den zumindest teilweisen Vollzug des Auftrages der Führung, wenn er ausführt,

"......die gesamte Schularbeit, insbesondere die Schulung und Erziehung der Jugend im Sinne der nationalsozialistischen Bewegung vertieft und weiter ausgestaltet worden. .."

Im Oktober 1934 wurde die Elternbeiräte auf Grund eines Ministerialerlasses aufgehoben, da sie die "Erwartungen" nicht erfüllt hatten. Stattdessen rief man die Schulgemeinde ins Leben, die aus den Erziehungsberechtigten und den Lehrern der Schule unter Leitung des Schulleiters geleitet wurde. Der Schulleiter bestimmt aus der Elternschaft je nach Größe der Schule 2-5 Berater, zu denen ein von der Hitlerjugend entsandter Jugendführer tritt. Diese Gruppe bildet mit dem Schulleiter die Jugendwalter der Schulgemeinde. Sowohl die Schulgemeinde, als auch die Jugendwalter haben nur beratende Funktion.

Der Einfluss auf die Jugend und durch die Jugend und die Indoktrination  durch das nationalsozialistischen Gedankengutes wurde noch verstärkt, weil die Schule auf Grund der Einrichtung des Staatsjugendtages (Ministererlass vom Juli 1934) für alle dem Jungvolk angehörende SchülerInnen, in den höheren Schulen bis UIII  und in den Mittelschulen für die entsprechenden Jahrgängen, vertieft, weil der Samstag schulfrei wurde. Statt Schule konnte dann die Bildung der SchülerInnen im Sinne einer " körperlich, geistig und sittlichen Entwicklung im Sinne des Nationalsozialismus zum Dienste am Volk und zur Volksgemeinschaft" erfolgen. 

SchülerInnen, die nicht der Hitlerjugend (HJ) oder  Bundes Deutscher Mädel (BDM oder BdM), der weibliche Zweig der Jungendorganisation, die bereits seit 1930 bestanden, angeschlossen war musste stattdessen am Samstagsunterricht teilnehmen. Darin waren im Sinne der totalitären Ziele des NS-Regimes die Mädchen im Alter von 10 bis 18 Jahren organisiert, im  Jungmädelbund (JM) der 10- bis 13-jährigen Mädchen eingeschlossen.

Schon im August 1933 bestimmte der Minister für Bildung Rust, das für die HJ/BDM Arbeit 2 Nachmittage pro Woche einzuräumen sind, an denen von Seiten der Schule keine Hausarbeiten aufgegeben werden durfte. 

Im Dezember 1933 erstellte man Richtlinien hinsichtlich der Beziehung von Schule und HJ, die ausführten, "...Schule sollte Jugend zum Dienst am Volkstum und Staat im nationalsozialistischen Geiste erziehen und alles pflegen und fördern, was diesem Ziel nützlich.. (sei) .. und alles meidenund bekämpfen, was weg von der Zielsetzung führt.."[zitiert nach Alexandra Thiel, Schule im Nationalsozialismus, S. 12]. Die HJ hatte die Aufgabe den Charakter zu stählen, die Selbstzucht zu fördern und den Körper zu schulen.   

In einem weiteren Erlass wurde Ende 1936 der HJ die gesamte Jugenderziehung außerhalb der Schule zugeschrieben und die HJ Pflicht.

Auf das Verhältnis zwischen HJ und Lehrer dürften diese Maßnahmen keinen sehr förderlichen Einfluss gehabt haben wie auch Ottweiler [O.Ottweiler, Die Volksschule im Nationalsozialismus 1979, S. 79] ausführt, der ......

 

 

(C) Uwe Gesper 2013